Im Januar 2022 wurde ein Postulat aus dem Jahr 2018 vom Kantonsrat überwiesen, welches das Ermöglichen einer Rückstellung von Kindergartenkindern um ein halbes Jahr anstrebt. Der VKZ nimmt im Positionspapier Stellung und fordert den Regierungsrat eindringlich auf, die halbjährliche Rückstellung abzulehnen.
Positionspapier VKZ: Halbjährliche Einschulung in die Kindergartenstufe (Zyklus 1)